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Wochenbettbetreuung

Das Wochenbett umschreibt die ersten sechs bis acht Wochen nach der Geburt.
In dieser aufregenden Zeit kommen wir zu Euch nach Hause, um Euch beim Umgang mit dem neuen Familienmitglied zu helfen, beim Stillen zu unterstützen, das Baby zu wiegen, die Rückbildung und die Heilung eventueller Geburtsverletzungen zu fördern oder einfach auftretende Fragen zu beantworten.
Deine Krankenkasse trägt auch in dieser Lebensphase die Kosten für die Hebamme.

Beikostberatung

Mit Beginn des fünften - siebten Lebensmonats empfiehlt es sich zum Stillen oder der Pre-Milch zusätzlich feste Nahrung einzuführen.
Wir helfen Euch bei der Entscheidung, Eurem Baby das Essen in Form von Brei oder Fingerfood anzubieten und erklären Euch mögliche Methoden.
Nach Absprache kann ein Termin bei euch Zuhause oder in der Praxis ausgemacht werden.
Auch hierfür übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Betreuung nach Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt erleiden 10-30% aller Schwangeren. Was tun? Vielen Frauen wissen nicht, dass in dieser Zeit eine Betreuung durch eine Hebamme möglich ist. Wenn keine Herzaktionen mehr feststellbar sind, werden die meisten Frauen direkt in die Klinik geschickt, um eine Ausschabung (auch Kürettage oder Abrasio genannt)  zu bekommen. Tatsächlich besteht häufig die Möglichkeit, ohne Komplikationen mehrere Tage abzuwarten und sich erstmal mit der Situation auseinander zu setzten und Abschied von der Schwangerschaft zu nehmen. Auch muss nicht immer eine Ausschabung erfolgen, wenn der Körper der Frau mit wehenfördernden Maßnahmen dazu angeregt wird, selbst aktiv zu werden.

Gerne unterstützen wir Euch bei der Entscheidungsfindung, welcher Weg EUER Weg ist und begleiten diesen in dieser emotionalen und körperlich anstrengenden Phase.
Dabei handelt es sich um eine Kassenleistung. 

 

Gespräch nach Geburtstraumata

Nicht jede Geburt läuft komplikationslos. Viele Frauen und Familien stehen mit den Erlebnissen der Geburt im Nachhinein alleine da und können den Geburtsablauf nur schwer nachvollziehen. Relevant wird dies an unterschiedlichen Stellen wie z.B. bei Folgeschwangerschaften, bei Bindungsstörungen mit dem Kind und Depressionen. Hier möchten wir den Raum anbieten über das Erlebte zu sprechen, um damit den Geburtsprozess besser verstehen zu können. Hilfreich ist es hier, das Geburtsprotokoll mitzubringen, damit man den Ablauf chronologisch nachvollziehen kann.

In einem Abstand von 9 Monaten zur Entbindung, oder im Laufe der Folgeschwangerschaft lässt sich das Gespräch mit der Krankenkasse abrechnen. Wenn dies nicht der Fall ist, handelt es sich um eine private Leistung und wird in Rechnung gestellt.

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